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Impressionen einer Region: Das erwartet Sie in Kroatien!
Reisezeiten | Preise | Buchung
Weitere Informationen
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Kroatiens
Einreisebestimmungen:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfallen seither die Grenz- und Passkontrolle.
Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist weiterhin Pflicht, u.a., um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.
Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb
Telefon: +385 1 630 01 00
Links Länderinfos:
für Deutsche Staatsbürger
für Schweizer Staatsbürger
für Österreichische Staatsbürger
Staatsangehörige anderer Länder erkunden sich bitte beim zuständigen Konsulat.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland erhalten Sie auf www.zoll.de
(Stand Juni 2025)