- Shuttle Transfer und Ausflüge per Bus
- 4-Sterne-Hotel mit vielen Doppelzimmern zur Alleinbenutzung
- Weltkulturerbe: Torre de Belém, Mosteiro dos Jerónimos, Sintra u.a.
- Eine der schönsten und lebendigsten Städte Europas
- Traumhafte Strände, Wellen und Beachbars
Impressionen einer Küste: Das erwartet Sie an der Costa de Lisboa!
Reisezeiten | Preise | Buchung
Weitere Informationen
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Portugals
Einreisebestimmungen:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Personalausweis, Vorläufiger Personalausweis (muss gültig sein)
Anmerkungen:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.
Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Campo dos Mártires da Pátria, 38, 1169-043 Lisboa
Telefon: +351 21 881 0210
Links Länderinfos:
für Deutsche Staatsbürger
für Schweizer Staatsbürger
für Österreichische Staatsbürger
Staatsangehörige anderer Länder erkunden sich bitte beim zuständigen Konsulat.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen:
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland erhalten Sie auf www.zoll.de
(Stand Juni 2025)