Ihre wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Formblatt für Pauschalreisen

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Sunwave Gruppen- und Singlereisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.


Die zentralen Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und ggf. gegen zusätzliche Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) steigen und wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist. Erfolgt eine Preiserhöhung von mehr als 8 % des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Falls sich der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine vollständige Erstattung aller Zahlungen, wenn der Reiseveranstalter wesentliche Änderungen an der Pauschalreise vornimmt, mit denen der Reisende nicht einverstanden ist.
  • Die Reisenden können im Falle außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus können die Reisenden jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Wenn nach Reisebeginn wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können, sind dem Reisenden angemessene alternative Arrangements ohne Mehrkosten anzubieten.
  • Der Reisende kann ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Pauschalreise hat und der Reiseveranstalter das Problem nicht behebt.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn sich dieser in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen erstattet. Wenn die Insolvenz des Reiseveranstalters oder gegebenenfalls des Reisevermittlers nach Reisebeginn eintritt und die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist, wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Weitere Informationen zur Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2302

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