Reiseversicherung

Reiseversicherung
NEU: COVID-19 ERGÄNZUNGS-SCHUTZ JETZT FÜR NUR 13 € BUCHBAR!

Ab sofort können Sie denn Ergänzungs-Schutz Covid-19 zu jeder bei uns gebuchten Versicherung abschließen. Der Ergänzungs-Schutz schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus. Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen.

Durch den zusätzlichen Schutz steigt das Sicherheitsgefühl!

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen den Abschluss der Versicherung direkt bei der Buchung. Nachträglich ist der Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt und bei kurzfristigeren Buchungen, max. 3 Werktage nach der Buchung, möglich.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter der Telefonnummer 040-725857-0 oder per Mail unter support@sunwave.de zur Verfügung.

ÜBRIGENS: Testen Sie die ERV travel & care App in Verbindung mit der Buchung einer Jahresversicherung.

Bin ich bei einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme versichert?

Ja, Sie sind abgesichert, wenn Sie eine Quarantänemaßnahme angeordnet bekommen haben, sofern ein Ansteckungsverdacht mit COVID-19 besteht.

Bin ich bei Verweigerung der Beförderung (z.B. durch die Airline), oder der Einreise (z.B. durch einen Grenzbeamten) versichert?

Ja, Sie sind für diesen Fall abgesichert.

Bin ich versichert, wenn ich an Covid-19 erkranke und deswegen meine Reise nicht antreten kann?

Ja, Sie sind grundsätzlich abgesichert, wenn Sie an Covid-19 erkranken.
Ausnahme: Besteht zum Zeitpunkt der geplanten Einreise für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Bin ich versichert, wenn Angehörige bzw. Risikopersonen kurz vor Reiseantritt an Covid-19 erkranken, ich selbst aber gesund bin?

Ja, die Erkrankung einer Risikoperson aufgrund von Covid-19 ist ein versichertes Ereignis, unabhängig davon, ob Sie selbst erkrankt sind.

Bin ich versichert, wenn ich kurz vor Abreise ein positives Testergebnis auf Covid-19 erhalte und deswegen meine Reise nicht antreten darf?

Ja, ein positives Testergebnis in Bezug auf Covid-19 stellt ein versichertes Ereignis dar.

Wenn ich an Covid-19 erkranke und dadurch meine Rückreise nicht wie geplant antreten kann, werden dann die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet?


Ja, dies stellt ein versichertes Ereignis dar. Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil ein Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, bekommen Sie eine Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten von bis zu 1000 € pro Person.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie direkt bei der ERGO unter diesem Link.

Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Reiseabbruch

  • Erstattung von Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung (auch von Familien-angehörigen 3.Grades) vor der Reise. Auch Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit und auch Schäden am Eigentum wie Wasserrohrbruch oder Feuer sind versichert! Muss die Reise durch Erkrankung vor Ort außerplanmäßig beendet werden, werden evtl. Rückreise-Mehrkosten und der nicht genutzte Urlaubsanteil erstattet.

Rundum Sorglos Schutz inkl. Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung

inkl. Reise-Krankenversicherung

  • Übernahme der Heilbehandlungen im Ausland von akut eingetretener Erkrankung, Erstattung vom medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport zum Wohnort.( Auch innerhalb Deutschlands! ) oder auch Such-, Rettungs – und Bergungskosten.

inkl. Reisegepäck-Versicherung

  • Erstattung für gestohlenes oder beschädigtes Reisegepäck

inkl. Medizinische Notfall-Hilfe

  • 24-Stunden-Notruf-Hotline bei Krankheit oder Unfall im Urlaub für Informationen über ärztliche Versorgung

inkl. RundumSorglos-Service

  • 24-Stunden-Notruf-Hotline bei Verlust z. B. von Reisezahlungsmitteln oder auch zur Vermittlung eines Anwalts

Reischutz in Ihrer Kreditkarte - sind Sie sicher?

Wer ist versichert?

Kreditkarte:
oft nur der Karteninhaber

ERGO Reiseversicherung:
Sie entscheiden, ob Sie nur Sie selbst oder auch Ihren Partner oder Ihrer ganze Familie absichern wollen.

Wer kann den Versicherungsfall auslösen?

Kreditkarte:
meist nur der Karteninhaber und dessen Angehörige mit gleichem Wohnsitz

ERGO Reiseversicherung:
Es können sehr viele Personen aus Ihrem Umfeld, z.B. auch Angehörige wie Tante oder Onkel oder Lebensgefährten, die nicht den gleichen Wohnsitz haben, den Versicherungsfall auslösen.

Werden Sie nach Hause transportiert?

Kreditkarte:
oft nur, wenn es medizinisch notwendig und von den Ärzten vor Ort angeordnet ist

ERGO Reiseversicherung:
ja, wenn es medizinisch sinnvoll ist, bringen wir unsere Kunden nach Hause. Kriterium allein ist die Transportfähigkeit.

Sind bestehende Krankheiten in der Reiserücktritts-Versicherung abgesichert?

Kreditkarte:
häufig nicht

ERGO Reiseversicherung:
ja, Vorerkrankungen, die in den letzten 6 Monaten nicht behandelt wurden, sind abgesichert

Welche Kosten müssen Sie selbst tragen?

Kreditkarte:
es können Leistungsbegrenzungen und Selbstbeteiligungen festgelegt sein

ERGO Reiseversicherung:
Sie entscheiden, ob Sie einen Tratif mit oder ohne Selbstbeteiligungen abschließen. In der Reisekranken-Versicherung zahlen wir unbegrenzt, bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause

Die Leistungen Ihrer Kreditkarte sind unvollständig? Dann bietet Ihnen die ERGO Reiseversicherung den passenden Jahres-Rundum-Schutz inkl. der ERV travel&care App. So haben SIe die Notrufnummer sowie Apotheken, Krankenhäuser, Polizei vor Ort und viele weitere Services immer griffbereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Reiseexperten.

Wichtiger Hinweis: Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Versichrungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung.