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Wir empfehlen in jedem Fall ein Versicherungspaket zu buchen. Was sich hinter den vielen Leistungen verbirgt, zeigen wir an kurzen Einzelbeispielen auf:

Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Erstattung von 80% der Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung (auch von Familienangehörigen) vor der Reise

Reiseabbruch-Versicherung:
Muss die Reise durch Erkrankung vor Ort außerplanmäßig beendet werden, werden evtl. Mehrkosten für die Rückreise erstattet und der nicht genutzte Urlaubsanteil erstattet

Reise-Krankenversicherung:
Übernahme der Heilbehandlungen im Ausland von akut eingetretener Erkrankung sowie Erstattung vom medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport zum Wohnort

Medizinische Notfall-Hilfe:
24-Stunden-Notruf-Hotline bei Krankheit oder Unfall im Urlaub für Informationen über ärztliche Versorgung

RundumSorglos-Service:
24-Stunden-Notruf-Hotline bei Verlust z. B. von Reisezahlungsmitteln oder auch zur Vermittlung eines Anwalts

Reisegepäck-Versicherung:
Erstattung für gestohlenes oder beschädigtes Reisegepäck

Verspätung-Schutz:
Erstattung der Mehrkosten für die Hin- bzw. Rückreise infolge von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel (bspw. wenn man durch die Verspätung der Deutschen Bahn seinen Flug verpasst)

"Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust":
Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung seines Arbeitsplatzes kann der Versicherte wie bisher stornieren und erhält die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ERV ersetzt.

"Kurzarbeit als Rücktrittsgrund":

    Voraussetzungen für die Erstattung:
  • versicherte Person muss für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sein
  • regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch dieser Person aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert sein
  • Dokumentation: Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer Kurzarbeit, sowie Maß der Verminderung des Vergütungsanspruchs

Ergänzende Klauseln zu den Versicherungsbedingungen hier



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